Unverhältnismässige Herstellungskosten und das Affektionsinteresse im Schadensersatzrecht

Ist die Naturalrestitution unmöglich, so ist nach 251 II BGB allein der objektive Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Das Affektionsinteresse des Geschädigten bleibt bei der Berechnung der Entschädigungshöhe ausser Betracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 7; S 345-351)
VerfasserIn: Oetker, Hartmut
Ort / Verlag / Datum:13.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347 Privatrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-439194 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage