Unverhältnismässige Herstellungskosten und das Affektionsinteresse im Schadensersatzrecht
Ist die Naturalrestitution unmöglich, so ist nach 251 II BGB allein der objektive Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Das Affektionsinteresse des Geschädigten bleibt bei der Berechnung der Entschädigungshöhe ausser Betracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 7; S 345-351)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347 Privatrecht |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-439194 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |