Mitbestimmung als Regulativ einer technisierten Kontrolle von Arbeitnehmern

Aus der Legalität der Mitbestimmung folgt mit anderen Worten nicht ohne weiteres die Legalität der Verarbeitungsvereinbarung, sie richtet sich vielmehr allein nach den für die jeweiligen Arbeitnehmerdaten geltenden Verarbeitungsgrenzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 8; S 401-408)
VerfasserIn: Simitis, Spiros
Ort / Verlag / Datum:20.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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