Entlassung nach Krankenstand

Wollen Sie Komplikationen aus dem Weg gehen, sollten Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Vorgesetzten abmelden oder entschuldigen. Weniger glücklich waren jene Arbeitnehmer, die beispielsweise ihren Urlaub eigenmächtig antraten, die vereinbarte Urlaubsdauer, wenn auch nur um zwei Tage, überschritten, b...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:01.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-437101 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage