Strafen sollen geteilt werden : Alternativen zu längerem Freiheitsentzug - Vollzug und Bewährung

Einen entscheidenden Fortschritt bei der bedingten Verhängung von Freiheitsstrafen könnte man erzielen, wenn man von vornherein nur einen bestimmten Teil zur Vollstreckung bringt und den grösseren Teil der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1985)
VerfasserIn: Zipf, Heinz
Ort / Verlag / Datum:28.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.24/.29 Strafen
343.26 Freiheitsstrafe
343.87 Resozialisierung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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Salzburger Nachrichten (1985)