Strafen sollen geteilt werden : Alternativen zu längerem Freiheitsentzug - Vollzug und Bewährung
Einen entscheidenden Fortschritt bei der bedingten Verhängung von Freiheitsstrafen könnte man erzielen, wenn man von vornherein nur einen bestimmten Teil zur Vollstreckung bringt und den grösseren Teil der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1985)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 28.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.24/.29 Strafen
343.26 Freiheitsstrafe 343.87 Resozialisierung |
Region: | Österreich
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Salzburger Nachrichten (1985)
Salzburger Nachrichten (1985)