Prokuristen als 'gesetzliche Vertreter' : ArbGG: 2 Abs 2 / OGH 29.11.1983, 4 Ob 145/83
Vom Beschäftigtenbegriff iSd ArbGG sind als 'gesetzliche Vertreter' nur Personen auszunehmen, die ständig (und nicht nur fakultativ) zur organschaftlichen Vertretung einer juristischen Person (Personengesamtheit) berufen sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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