Prokuristen als 'gesetzliche Vertreter' : ArbGG: 2 Abs 2 / OGH 29.11.1983, 4 Ob 145/83

Vom Beschäftigtenbegriff iSd ArbGG sind als 'gesetzliche Vertreter' nur Personen auszunehmen, die ständig (und nicht nur fakultativ) zur organschaftlichen Vertretung einer juristischen Person (Personengesamtheit) berufen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:13.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-434327 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage