Entgeltfortzahlung nach MSchG : VwGH 17.1.1983, Zl 81/12/0149

Die Vorschrift des 14 Abs 1 MSchG über die Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes kann nicht auf Verdiensteinbussen einer schwangeren Dienstnehmerin angewendet werden, die dadurch eintreten, dass sie keine Überstunden mehr leisten darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:13.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
331.814 Überstunden
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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