Entgeltfortzahlung nach MSchG : VwGH 17.1.1983, Zl 81/12/0149

Die Vorschrift des 14 Abs 1 MSchG über die Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes kann nicht auf Verdiensteinbussen einer schwangeren Dienstnehmerin angewendet werden, die dadurch eintreten, dass sie keine Überstunden mehr leisten darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:13.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
331.814 Überstunden
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-434326 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage