Bessere Sicherung der Beitrags-und Steuerschuld : Illegale Leiharbeit / Die Bundesregierung erwägt, unerwünschte Effekte der Rechtsprechung zu korrigieren - Kein Zahlungsanspruch gegen den Entleiher - Strafandrohungen reichen aus
Die Überlegungen zielen vielmehr darauf ab, den Steuerbehörden und der Sozialversicherung, die durch den illegalen Verleih unmittelbar geschädigt werden, bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, an ihr Geld zu kommen. Der Bundesgerichtshof hat in Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜ...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1985)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 25.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 347.56 Haftpflicht, berufliche 336.2 Lohnsteuer |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Überlegungen zielen vielmehr darauf ab, den Steuerbehörden und der Sozialversicherung, die durch den illegalen Verleih unmittelbar geschädigt werden, bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, an ihr Geld zu kommen. Der Bundesgerichtshof hat in Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mehrfach bei Klagen gegen Bussgeldbescheide entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem illegalen Arbeitnehmer und seinem Verleiher von Anfang an als nicht zustande gekommen gilt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |