Bessere Sicherung der Beitrags-und Steuerschuld : Illegale Leiharbeit / Die Bundesregierung erwägt, unerwünschte Effekte der Rechtsprechung zu korrigieren - Kein Zahlungsanspruch gegen den Entleiher - Strafandrohungen reichen aus

Die Überlegungen zielen vielmehr darauf ab, den Steuerbehörden und der Sozialversicherung, die durch den illegalen Verleih unmittelbar geschädigt werden, bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, an ihr Geld zu kommen. Der Bundesgerichtshof hat in Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜ...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
347.56 Haftpflicht, berufliche
336.2 Lohnsteuer
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Überlegungen zielen vielmehr darauf ab, den Steuerbehörden und der Sozialversicherung, die durch den illegalen Verleih unmittelbar geschädigt werden, bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, an ihr Geld zu kommen. Der Bundesgerichtshof hat in Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mehrfach bei Klagen gegen Bussgeldbescheide entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem illegalen Arbeitnehmer und seinem Verleiher von Anfang an als nicht zustande gekommen gilt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog