Bessere Sicherung der Beitrags-und Steuerschuld : Illegale Leiharbeit / Die Bundesregierung erwägt, unerwünschte Effekte der Rechtsprechung zu korrigieren - Kein Zahlungsanspruch gegen den Entleiher - Strafandrohungen reichen aus

Die Überlegungen zielen vielmehr darauf ab, den Steuerbehörden und der Sozialversicherung, die durch den illegalen Verleih unmittelbar geschädigt werden, bessere Möglichkeiten an die Hand zu geben, an ihr Geld zu kommen. Der Bundesgerichtshof hat in Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜ...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
347.56 Haftpflicht, berufliche
336.2 Lohnsteuer
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit Dokument Nr. A-434324 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage