Haftung bei schadensgeneigter Arbeit Entfernung einer Abmahnung : Landesarbeitsgericht Berlin v.22.10.1984
Da der Arbeitnehmer im Bereich der schadensgeneigten Arbeit nur dann haftet, wenn er nicht nur das pflichtwidrige Verhalten als solches, sondern auch den eingetretenen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, kann allein die vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung von Weisun...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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