Umweltschutz als gemeinnützige Tätigkeit : Bundesfinanzhof v.29.8.1984

Ein Verein zur Förderung des Umweltschutzes kann dann nicht als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sich die tatsächliche Geschäftsführung dieses Vereins und seine Förderung der Allgemeinheit nicht im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung gehalten haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.2 Vereine
351.77 Umweltschutz
34.038 Rechtsprechung
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
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