Die unterschiedlichen Bedeutungen des juristischen Fachbegriffs 'Glaubhaftmachung' im Sozial-, Steuer-und Verwaltungsrecht
Der juristische Fachbegriff 'Glaubhaftmachung' bedeutet im Zivil-und allgemein im Verfahrensrecht das Dartum der guten Möglichkeit, der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus noch gewisse Zweifel bestehen können. Im materiellen Verwaltungs...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1984; Nr 10; S 445-448)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
336.2 Steuerrecht 351.83 Sozialrecht 351.9 Verwaltungsrecht |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren | Dokument Nr. A-433549 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |