Die unterschiedlichen Bedeutungen des juristischen Fachbegriffs 'Glaubhaftmachung' im Sozial-, Steuer-und Verwaltungsrecht

Der juristische Fachbegriff 'Glaubhaftmachung' bedeutet im Zivil-und allgemein im Verfahrensrecht das Dartum der guten Möglichkeit, der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus noch gewisse Zweifel bestehen können. Im materiellen Verwaltungs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1984; Nr 10; S 445-448)
VerfasserIn: Bauer, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
336.2 Steuerrecht
351.83 Sozialrecht
351.9 Verwaltungsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren Dokument Nr. A-433549 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage