Arbeitsförderungsgesetz - Neutralität der BA bei Arbeitskampf : LSG Bremen v.22.6.1984
Die konkreten Regelungen des 116 AFG sind weder materiell eine Norm des Arbeitskampfrechts, noch umgekehrt gestaltet oder beeinflusst die sozialrechtliche Vorschrift das Arbeitskampfrecht. Bei der passiven Neutralitätsverpflichtung des 116 AFG zwingt ein Abstellen auf den unbestimmten Rechtsbegriff...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1984; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.96 Arbeitsamt 351.83 Streikrecht 331.6 Arbeitsmarktpolitik 342.728 Koalitionsrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.89 Arbeitskonflikte | Dokument Nr. A-433546 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |