Arbeitsförderungsgesetz - Neutralität der BA bei Arbeitskampf : LSG Bremen v.22.6.1984

Die konkreten Regelungen des 116 AFG sind weder materiell eine Norm des Arbeitskampfrechts, noch umgekehrt gestaltet oder beeinflusst die sozialrechtliche Vorschrift das Arbeitskampfrecht. Bei der passiven Neutralitätsverpflichtung des 116 AFG zwingt ein Abstellen auf den unbestimmten Rechtsbegriff...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1984; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
331.96 Arbeitsamt
351.83 Streikrecht
331.6 Arbeitsmarktpolitik
342.728 Koalitionsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.89 Arbeitskonflikte Dokument Nr. A-433546 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage