Arbeitsförderungsgesetz - Neutralität der BA bei Arbeitskampf : LSG Bremen v.22.6.1984
Die konkreten Regelungen des 116 AFG sind weder materiell eine Norm des Arbeitskampfrechts, noch umgekehrt gestaltet oder beeinflusst die sozialrechtliche Vorschrift das Arbeitskampfrecht. Bei der passiven Neutralitätsverpflichtung des 116 AFG zwingt ein Abstellen auf den unbestimmten Rechtsbegriff...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1984; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.96 Arbeitsamt 351.83 Streikrecht 331.6 Arbeitsmarktpolitik 342.728 Koalitionsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die konkreten Regelungen des 116 AFG sind weder materiell eine Norm des Arbeitskampfrechts, noch umgekehrt gestaltet oder beeinflusst die sozialrechtliche Vorschrift das Arbeitskampfrecht. Bei der passiven Neutralitätsverpflichtung des 116 AFG zwingt ein Abstellen auf den unbestimmten Rechtsbegriff der 'gleichen' Forderungen zu schwierigen und im Ergebnis immer umstrittenen Forderungen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |