Arbeitsförderungsgesetz - Neutralität der BA bei Arbeitskampf : LSG Bremen v.22.6.1984

Die konkreten Regelungen des 116 AFG sind weder materiell eine Norm des Arbeitskampfrechts, noch umgekehrt gestaltet oder beeinflusst die sozialrechtliche Vorschrift das Arbeitskampfrecht. Bei der passiven Neutralitätsverpflichtung des 116 AFG zwingt ein Abstellen auf den unbestimmten Rechtsbegriff...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch (1984; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
331.96 Arbeitsamt
351.83 Streikrecht
331.6 Arbeitsmarktpolitik
342.728 Koalitionsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die konkreten Regelungen des 116 AFG sind weder materiell eine Norm des Arbeitskampfrechts, noch umgekehrt gestaltet oder beeinflusst die sozialrechtliche Vorschrift das Arbeitskampfrecht. Bei der passiven Neutralitätsverpflichtung des 116 AFG zwingt ein Abstellen auf den unbestimmten Rechtsbegriff der 'gleichen' Forderungen zu schwierigen und im Ergebnis immer umstrittenen Forderungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog