891, 1358, 1438, 1440 ABGB: 82 EStG 6 Abs.1, 7 Abs.1 BAO 58 Abs.2 ASVG : Oberster Gerichtshof 4 Ob 141/81 v.16.2.1982

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, ein Bruttoentgelt einzuklagen / Im Falle des Zuspruches eines Bruttobetrages wird die von der Rechtskraftwirkung des Urteiles nicht berührte Einbehaltungs-und Abführungspflicht des Arbeitgebers erst bei der Zahlung des geschuldeten Betrages existent.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 8; S 37-41)
VerfasserIn: Burgstaller, Alfred
Ort / Verlag / Datum:02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
351.713 Abgabenordnung
347.9 Prozessverfahren
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-433198 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage