Inhaltskontrolle von Bauherrenmodell-Verträgen

Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 5.4.1984 ist in einem Individualvertrag selbst dann eine Inhaltskontrolle durchzuführen, wenn die den Bauherrn benachteiligende Klausel von ihm bzw. seinem Treuhänder stammt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 3)
VerfasserIn: Brych, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:30.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.531 Wohnbau, privater
347.4 Vertragsrecht
336.77 Investitionsfinanzierung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.778.531 Wohnbau, privater Dokument Nr. A-431550 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage