Arbeitskampfrecht am Scheideweg?

Die Möglichkeit zu einer solchen - 'Neue Beweglichkeit' genannten - Warnstreiktaktik hatte sich die IG Metall zuvor durch eine Revision des für die Metallindustrie geltenden Schlichtungsabkommens verschafft. Das Abkommen enthielt ursprünglich ein Verbot aller Kampfhandlungen bis zum endgül...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Arbeitgeber (1984; Nr 24; S 1016-1018)
VerfasserIn: Göbel, Johannes
Ort / Verlag / Datum:14.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-431494 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage