'Hainburg ist juristisch nicht zu verhindern'

Der Sinn der bei Verwaltungs-und Verfassungsgerichtshof eingereichten Beschwerden bestehe daher in erster Linie darin, Zeit für eine 'politische Lösung' zu gewinnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
Ort / Verlag / Datum:18.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Wille, Heinrich
Klassifikation:621.311 Kraftwerke
347.991 Verwaltungsgerichtshof
324 Volksbegehren
347.991 Verfassungsgerichtshof
351.853 Naturschutz, öffentlicher
Region:Österreich
Niederösterreich
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Ablageschlagwort: 621.311 Kraftwerke Dokument Nr. A-431168 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage