Zum Begründungsgebot im geltenden Verwaltungsrecht

Unter den Gesichtspunkten des hohen Arbeitsaufwandes und der letztlichen Unbegründbarkeit von Wertentscheidungen sind Ermessensentscheidungen der Verwaltung nur dann näher zu begründen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles für den Abwägungsprozess im Rahmen der Ermessensentscheidungen von Bedeut...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 1; S 9-20)
VerfasserIn: Dolzer, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
351.9 Verwaltungsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.95 Verwaltungsverfahren Dokument Nr. A-429918 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage