Kreditschädigende Behauptungen eines früheren Arbeitnehmers : OGH 4 Ob 23/84 v.25.9.1984

1330 Abs.2 erster Satz ABGB verlangt keinen Nachweis eines tatsächlichen eingetretenen Schadens / Massgebend ist allein, dass der Arbeitgeber in seinem Erwerb und seinem beruflichen Fortkommen durch den erhobenen Betrugsvorwurf ganz erheblich beeinträchtigt worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:01.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-429917 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage