Kreditschädigende Behauptungen eines früheren Arbeitnehmers : OGH 4 Ob 23/84 v.25.9.1984
1330 Abs.2 erster Satz ABGB verlangt keinen Nachweis eines tatsächlichen eingetretenen Schadens / Massgebend ist allein, dass der Arbeitgeber in seinem Erwerb und seinem beruflichen Fortkommen durch den erhobenen Betrugsvorwurf ganz erheblich beeinträchtigt worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 01.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
331.11 Arbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-429917 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |