Registrierungspflicht in Datenschutzgesetznovelle
Wer mit Computerhilfe personenbezogene Daten verarbeitet, muss dies künftig in jedem Fall beim Datenverarbeitungsregister melden. Datentransfers ins Ausland wird neu gefasst. Bei grundsätzlicher Freiheit der 'Datenausfuhr' wird eine ganze Reihe von Transfergeschäften genehmigungspflichtig....
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
342.721(047) Datenschutz: Auskünfte 007.5 EDV 311.3 Statistisches Zentralamt |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-429501 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |