Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem : Bundesarbeitsgericht v.10.4.1984
Die Installation eines Zugangssicherungssystems, das bei der Präsentation von codierten Ausweiskarten den Ein-oder Ausgang zur Betriebsräumen freigibt, ohne festzuhalten, wer wann in welcher Richtung den Zugang benutzt, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Personalinformationssystem
331.15 Mitbestimmung 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Personalinformationssystem | Dokument Nr. A-429401 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |