Zum Werbeverbot für die rechts-und wirtschaftsberatenden akademischen freien Berufe

Dieses Verbot findet sich teils in berufsgesetzlichen Regelungen, insbesondere aber in den entsprechenden 'Standesrichtlinien'. Es ist vielmehr ein eingeschränktes Werbeverbot, das lediglich die 'berufswidrige' Werbung untersagt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 2)
VerfasserIn: Kornblum, Udo
Ort / Verlag / Datum:20.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.329 Berufe, freie
657.6-05 Wirtschaftstreuhänder
659.1 Werbung
659.235:336.2 Steuerberater
347.965 Rechtsanwälte
347.961 Notare
Region:BRD
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