Nochmals: Beweist der Eingangsstempel des Finanzamts den Zeitpunkt des Eingangs eines Schriftstücks?

Der Eingangsstempel des Finanzamts stellt ein wichtiges Beweismittel für den Eingang eines Schriftstücks dar. Seine Modifizierung durch die verwaltungsinternen Auslegungsvorschriften stellt sicher, dass die Interessen der Steuerpflichtigen gewahrt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 2)
VerfasserIn: Friederich, Hans
Ort / Verlag / Datum:20.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
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Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.07 Finanzverwaltung Dokument Nr. A-429391 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage