Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten : Bundesarbeitsgericht v.11.4.1984

Eine Lehrgangsdauer bis zu zwölf Monaten rechtfertigt in der Regel nur dann eine längere Bindung als drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung, wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
347.513 Schadenersatz
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Lehrgangsdauer bis zu zwölf Monaten rechtfertigt in der Regel nur dann eine längere Bindung als drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung, wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog