Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten : Bundesarbeitsgericht v.11.4.1984

Eine Lehrgangsdauer bis zu zwölf Monaten rechtfertigt in der Regel nur dann eine längere Bindung als drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung, wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
347.513 Schadenersatz
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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