Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten : Bundesarbeitsgericht v.11.4.1984
Eine Lehrgangsdauer bis zu zwölf Monaten rechtfertigt in der Regel nur dann eine längere Bindung als drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung, wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
347.513 Schadenersatz 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-429388 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |