Bundesarbeitsgericht mit Schlagseite : Aussperrungsurteil in Hessen legt rechtliche Schwächen bloss
Die vom BAG entwickelten Aussperrungsregeln sind recht restriktiv gefasst. So ist der erlaubte Aussperrungsgrad bei geringer Streikquote (enggeführte Teilstreiks) am höchsten. Die Arbeitgeber dürfen aber dann nicht aussperren, wenn die Gewerkschaften über 50 Prozent der Arbeitnehmer zum Streik aufru...
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Veröffentlicht in: | Rheinischer Merkur (1985; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.895 Aussperrung 331.881 Gewerkschaften 351.83 Streikrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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