Bundesarbeitsgericht mit Schlagseite : Aussperrungsurteil in Hessen legt rechtliche Schwächen bloss

Die vom BAG entwickelten Aussperrungsregeln sind recht restriktiv gefasst. So ist der erlaubte Aussperrungsgrad bei geringer Streikquote (enggeführte Teilstreiks) am höchsten. Die Arbeitgeber dürfen aber dann nicht aussperren, wenn die Gewerkschaften über 50 Prozent der Arbeitnehmer zum Streik aufru...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rheinischer Merkur (1985; Nr 4)
VerfasserIn: Bellinghausen, Paul
Ort / Verlag / Datum:19.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
331.895 Aussperrung
331.881 Gewerkschaften
351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.89 Arbeitskonflikte Dokument Nr. A-429381 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage