Bundesarbeitsgericht mit Schlagseite : Aussperrungsurteil in Hessen legt rechtliche Schwächen bloss
Die vom BAG entwickelten Aussperrungsregeln sind recht restriktiv gefasst. So ist der erlaubte Aussperrungsgrad bei geringer Streikquote (enggeführte Teilstreiks) am höchsten. Die Arbeitgeber dürfen aber dann nicht aussperren, wenn die Gewerkschaften über 50 Prozent der Arbeitnehmer zum Streik aufru...
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Veröffentlicht in: | Rheinischer Merkur (1985; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 19.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.895 Aussperrung 331.881 Gewerkschaften 351.83 Streikrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.89 Arbeitskonflikte | Dokument Nr. A-429381 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |