Kündigungsschutz einer Schwangeren: Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft : Bundesarbeitsgericht v.27.10.1983

Auch für die Geltung des absoluten Kündigungsverbots des 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG ist zur Feststellung des Beginns der Schwangerschaft von dem Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme auszugehen und von dem darin angegebenen voraussichtlichen Tag der Niederkunft um 280 Tage zurückzurechnen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 4; S 238-240)
Ort / Verlag / Datum:25.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-428884 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage