Kündigungsschutz einer Schwangeren: Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft : Bundesarbeitsgericht v.27.10.1983
Auch für die Geltung des absoluten Kündigungsverbots des 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG ist zur Feststellung des Beginns der Schwangerschaft von dem Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme auszugehen und von dem darin angegebenen voraussichtlichen Tag der Niederkunft um 280 Tage zurückzurechnen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 4; S 238-240)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-428884 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |