Soziale Auswahl bei Einstellungen : Bundesarbeitsgericht v.15.3.1984

Das Gebot der sozialen Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung (1 Abs.3 KSchG) gilt nicht entsprechend für Fälle, in denen der Arbeitgeber im Anschluss an eine betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsmangels später wegen verringerten Personalbedarfes nur einen Teil der bisherigen Belegschaft e...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 1; S 57-59)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-428165 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage