Beugestrafe war Rechtens : OGH bestätigt weitgehend Zwangsmassnahmen im WBO-Prozess gegen Harald Ofner

Die Aussageverweigerung des damaligen Abgeordneten Ofner war keine 'strafbare Handlung', das Beugemittel keine 'behördliche Verfolgung', die Zustimmung des Nationalrats daher nicht nötig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1985)
Ort / Verlag / Datum:02.02.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Passive Person:Ofner, Harald
Ludwig, Siegfried
Klassifikation:340.96 Prozesse
329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung
347.146 Zeugen: Zivilprozess
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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