Beugestrafe war Rechtens : OGH bestätigt weitgehend Zwangsmassnahmen im WBO-Prozess gegen Harald Ofner
Die Aussageverweigerung des damaligen Abgeordneten Ofner war keine 'strafbare Handlung', das Beugemittel keine 'behördliche Verfolgung', die Zustimmung des Nationalrats daher nicht nötig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.02.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Ofner, Harald
Ludwig, Siegfried |
Klassifikation: | 340.96 Prozesse
329.003.2 Parteien, politische: Finanzierung 347.146 Zeugen: Zivilprozess 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.96 Prozesse | Dokument Nr. A-428162 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |