Zum Widerspruch gegen das Versäumungsurteil nach 398 ZPO : Beschrechung zu OGH 1 Ob 781/83 v.25.1.1984
Es wird als 'durch nichts gerechtfertigte ungleiche Behandlung' angesehen, wenn dem unvertretenen Beklagten gegen das Versäumungsurteil wegen Nichterstattung der unmittelbar aufgetragenen Klagebeantwortung kein Widerspruch zugestanden wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung | Dokument Nr. A-427846 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |