Zum Widerspruch gegen das Versäumungsurteil nach 398 ZPO : Beschrechung zu OGH 1 Ob 781/83 v.25.1.1984

Es wird als 'durch nichts gerechtfertigte ungleiche Behandlung' angesehen, wenn dem unvertretenen Beklagten gegen das Versäumungsurteil wegen Nichterstattung der unmittelbar aufgetragenen Klagebeantwortung kein Widerspruch zugestanden wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 1)
VerfasserIn: Rechberger, Walter
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-427846 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage