Hinzurechnungspflicht von Geschäftsführerbezügen bei einer GmbH & Co KG : VwGH 13/2787/80 v.26.9.1984

Die Bezüge von wesentlich beteiligten Geschäftsführern einer GmbH & Co KG, die von der Komplementär-GmbH im Feststellungsverfahren betreffend die KG als Sonderbetriebsausgaben gemacht wurden, sind bei der Gewerbeertragsermittlung der Komplementär-GmbH gem 7 Z 6 GewStG hinzuzurechnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Gewerbesteuer
658.114.3 Kapitalgesellschaften
658.114.4 GesmbH
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Gewerbesteuer Dokument Nr. A-427845 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage