Organisation bundesunmittelbarer Körperschaften durch die Länder?

Die Organisationsgewalt im Hinblick auf bundesunmittelbare Körperschaften liegt weder ausschliesslich beim Gesetzgeber noch ausschliesslich bei der Verwaltung, sie liegt jedoch auf jeden Fall in der ausschliesslichen Kompetenz des Bundes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 2)
VerfasserIn: Erichsen, Hans-Uwe
Knoke, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.25 Selbstverwaltung: Verwaltung, öffentliche
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
061 Körperschaften
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 342.25 Selbstverwaltung: Verwaltung, öffentliche Dokument Nr. A-427837 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage