Organisation bundesunmittelbarer Körperschaften durch die Länder?
Die Organisationsgewalt im Hinblick auf bundesunmittelbare Körperschaften liegt weder ausschliesslich beim Gesetzgeber noch ausschliesslich bei der Verwaltung, sie liegt jedoch auf jeden Fall in der ausschliesslichen Kompetenz des Bundes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.25 Selbstverwaltung: Verwaltung, öffentliche
342.55 Bundesländer: Kompetenzen 061 Körperschaften |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.25 Selbstverwaltung: Verwaltung, öffentliche | Dokument Nr. A-427837 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |