Jagdrecht und Grundeigentum

Nach den heute geltenden österr. Jagdgesetzen steht das Jagdrecht nicht mehr dem 'jeweiligen Grundbesitzer', sondern nur dem jeweiligen Eigentümer zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 23; S 630-633)
VerfasserIn: Anderluh, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.11.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.246 Jagdrecht
347.233 Nutzungsrecht
333.6 Grundstücke
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.246 Jagdrecht Dokument Nr. A-427769 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage