Einige Gedanken zu Enteignungsfragen : Eine Erwiderung auf eine kursorische Buchbesprechung
Nach 20 Abs 3 BStG 1971 kann jede der beiden Parteien binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft eines Enteignungsbescheids zugunsten von Bundesstrassen die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung beim Bezirksgericht begehren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1984; Nr 23; S 625-629)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.11.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 333.11 Enteignung: Grundbesitz
347.513 Schadenersatz 625.7/.8 Strassenbau |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 333.11 Enteignung: Grundbesitz | Dokument Nr. A-427768 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |