Austritt aus Gründen der Mutterschaft
Der Mutterschaftsaustritt im Sinne des 23a Abs.3 AngG ist kein vorzeitiger Austritt mit wichtigem Grund im Sinne der vorzitierten Bestimmungen und löst daher keinen Anspruch auf Urlaubsentschädigung nach 9 Abs.1 Z.2 UrlG aus.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
351.83 Mutterschutz 331.13 Kündigung: Arbeit 331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-427657 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |