Austritt aus Gründen der Mutterschaft

Der Mutterschaftsaustritt im Sinne des 23a Abs.3 AngG ist kein vorzeitiger Austritt mit wichtigem Grund im Sinne der vorzitierten Bestimmungen und löst daher keinen Anspruch auf Urlaubsentschädigung nach 9 Abs.1 Z.2 UrlG aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
351.83 Mutterschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-427657 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage