Unterlassungsanspruch bei beabsichtigter Einführung von Kontrollmassnahmen - Telefongesprächsregistrieranlage : VGH 83/01/0334 v.10.10.1984

Die in diesem Erkenntnis ausgesprochenen Rechtssätze führen im Beschwerdefall dazu, einen Feststellungsanspruch des Betriebsrates zu verneinen, auch wenn im Gegenstand eine Massnahme im Sinne des 96 Abs.1 Z.3 ArbVG noch nicht faktisch eingerichtet worden war.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:08.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in diesem Erkenntnis ausgesprochenen Rechtssätze führen im Beschwerdefall dazu, einen Feststellungsanspruch des Betriebsrates zu verneinen, auch wenn im Gegenstand eine Massnahme im Sinne des 96 Abs.1 Z.3 ArbVG noch nicht faktisch eingerichtet worden war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog