Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip : BAG v.12.9.1984

Die IG Metall ist den Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie gegenüber vertraglich verpflichtet, Arbeitskämpfe - auch Warnstreiks - bis zum Ablauf einer Frist von vier Wochen nach Ablauf eines Tarifvertrags zu unterlassen / Das Grundgesetz räumt den Gewerkschaften keinen inhaltlich unbegrenzten un...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 1/2; S 85-91)
Ort / Verlag / Datum:09.01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaftspolitik
342.728 Koalitionsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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