Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip : BAG v.12.9.1984
Die IG Metall ist den Arbeitgeberverbänden der Metallindustrie gegenüber vertraglich verpflichtet, Arbeitskämpfe - auch Warnstreiks - bis zum Ablauf einer Frist von vier Wochen nach Ablauf eines Tarifvertrags zu unterlassen / Das Grundgesetz räumt den Gewerkschaften keinen inhaltlich unbegrenzten un...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1985; Nr 1/2; S 85-91)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaftspolitik 342.728 Koalitionsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-426188 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |