Liebloses Recht

Pflegekinder, die in zärtlicher Liebe ihren Ersatzeltern zugetan sind, sollen in Hinkunft die Sicherheit haben, dass sie von ihren Liebsten nicht mehr weggerissen werden. Zu den ungeliebten leiblichen Müttern und Vätern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wochenpresse (1984; Nr 52/1)
VerfasserIn: Horvath, Elisabeth
Ort / Verlag / Datum:24.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.17 Familienpolitik
362.75 Pflegekinder
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.17 Familienpolitik Dokument Nr. A-424566 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage