Sozialwidrigkeit einer Kündigung wegen Hinwegsetzens des Arbeitgebers über Einwendungen des Personalrats : Bundesarbeitsgericht v.6.6.1984

Die in 1 Abs.2 Satz 2 Nr.2b KSchG enthaltene kündigungsschutzrechtliche Sanktion der absoluten Sozialwidrigkeit der Kündigung ist nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nur gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber über die Einwendungen des zuständigen Personalvertretungsorgans hinsichtlich einer...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:21.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Der Betrieb (1984; Nr 51/52)