Sozialwidrigkeit einer Kündigung wegen Hinwegsetzens des Arbeitgebers über Einwendungen des Personalrats : Bundesarbeitsgericht v.6.6.1984
Die in 1 Abs.2 Satz 2 Nr.2b KSchG enthaltene kündigungsschutzrechtliche Sanktion der absoluten Sozialwidrigkeit der Kündigung ist nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nur gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber über die Einwendungen des zuständigen Personalvertretungsorgans hinsichtlich einer...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Der Betrieb (1984; Nr 51/52)
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