Anklage ist 'nicht stichhältig' : Stellungnahme des Salzburger Landeshauptmannes zur Ministeranklage - Drei Punkte
Es bestehe keine Verpflichtung des angeklagten Landeshauptmannes die Verordnung vom 6. November v. J. aufzuheben / Die Anklage erfülle nicht die Erfordernisse des 72 Verfassungsgerichtshofgesetzes / Sollte der Verfassungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangen, dass der Landeshauptmann verpflichtet gewe...
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Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.01.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.592 Ladenschluss
342.55 Landeshauptleute |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es bestehe keine Verpflichtung des angeklagten Landeshauptmannes die Verordnung vom 6. November v. J. aufzuheben / Die Anklage erfülle nicht die Erfordernisse des 72 Verfassungsgerichtshofgesetzes / Sollte der Verfassungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangen, dass der Landeshauptmann verpflichtet gewesen wäre, die Weisung des Sozialministers zu befolgen, so liege ein entschuldbarer Rechtsirrtum, ein entschuldigender Notstand und ein rechtfertigender Notstand vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |