Kein Anspruch auf Rückzahlung der Provision bei Pflichtverletzung des Maklers nach Abschluss des Hauptvertrages : Bundesgerichtshof v.26.9.1984
Verletzt ein Makler seine vertragliche Treuepflicht in einem Zeitpunkt, der nach dem Abschluss des Hauptvertrages und nach der Zahlung des Maklerlohns liegt, so kann dies zwar u. U. zu einer Schadensersatzpflicht des Maklers nicht aber zu einer Verwirkung des Provisionsanspruchs führen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.12.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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