Kein Anspruch auf Rückzahlung der Provision bei Pflichtverletzung des Maklers nach Abschluss des Hauptvertrages : Bundesgerichtshof v.26.9.1984

Verletzt ein Makler seine vertragliche Treuepflicht in einem Zeitpunkt, der nach dem Abschluss des Hauptvertrages und nach der Zahlung des Maklerlohns liegt, so kann dies zwar u. U. zu einer Schadensersatzpflicht des Maklers nicht aber zu einer Verwirkung des Provisionsanspruchs führen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:21.12.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.778.56-052.5 Makler: Wohnungswesen Dokument Nr. A-422303 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage